Wer zahlt die Maklergebühr? Vorteile der Innenprovision
Die Frage „Wer zahlt die Maklergebühr?“ stellt sich häufig beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie. Seit der Einführung des sogenannten Bestellerprinzips im Jahr 2020 hat sich die Verteilung der Maklerkosten verändert. Aber auch die reine Innenprovision bietet zahlreiche Vorteile für den Verkäufer. In diesem Artikel erklären wir ausführlich, welche Vorteile die reine Innenprovision (Verkäufer zahlt Maklergebühr) bietet und wie diese Regelungen sowohl für Käufer als auch Verkäufer funktionieren.
1. Die gesetzlichen Grundlagen: Wer zahlt die Maklergebühr?
Seit Dezember 2020 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip, welches besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch die Gebühr zahlt. Bei Immobilienverkäufen ist es üblich, dass die Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird. Es gibt jedoch auch das Modell der reinen Innenprovision, bei dem der Verkäufer die volle Gebühr übernimmt. Doch wer zahlt die Maklergebühr tatsächlich? Diese Frage hängt von mehreren Faktoren ab, darunter regionale Gepflogenheiten und individuelle Vereinbarungen. Eine weitere sehr interessante Möglichkeit für Verkäufer bietet zudem die reine Innenprovision.
2. Reine Innenprovision: Vorteile für den Eigentümer
Wenn der Verkäufer die komplette Maklergebühr übernimmt, spricht man von der reinen Innenprovision. Doch welche Vorteile bietet dieses Modell?
2.1. Interessenvertretung des Verkäufers
Der größte Vorteil der reinen Innenprovision besteht darin, dass der Makler ausschließlich die Interessen des Verkäufers vertritt. Da der Makler nicht vom Käufer bezahlt wird, ist er nicht verpflichtet, eine neutrale Position einzunehmen, sondern kann sich voll und ganz auf die Ziele des Verkäufers konzentrieren. Das bedeutet, dass er den bestmöglichen Preis für die Immobilie erzielt, ohne unbedingt Rücksicht auf die Interessen des Käufers nehmen zu müssen.
2.2. Geringere Aufklärungspflicht gegenüber dem Käufer
Ein weiterer Vorteil der reinen Innenprovision ist die geringere Aufklärungspflicht gegenüber dem Käufer. Zwar müssen weiterhin gravierende Mängel offengelegt werden, doch die Verantwortung des Maklers, den Käufer über sämtliche kleinen Details zu informieren, ist geringer, da der Makler nicht von ihm bezahlt wird. Hier werden dann meist die Unterlagen zur Immobilie versendet, aus denen der Interessent die Informationen erst ersehen kann.
2.3. Höheres Käuferbudget durch Übernahme der Gebühr
Für den Käufer ist es oft irrelevant, ob die Provision im Kaufpreis enthalten ist oder extra gezahlt werden muss. Das Gesamtbudget, das für den Kauf zur Verfügung steht, bleibt gleich. Wenn der Verkäufer die Gebühr übernimmt, kann der Käufer ein höheres Angebot abgeben, was wiederum dem Verkäufer zugutekommt.
2.4. Schnellerer Verkaufsprozess
Ein wichtiger Aspekt, wenn es um die Frage „wer zahlt die Maklergebühr“ geht, ist der zeitliche Vorteil. Wenn der Makler ausschließlich vom Verkäufer bezahlt wird, entfällt die 14-tägige Widerrufsfrist für den Käufer. Dadurch kann der Makler sofort Besichtigungen durchführen und der Verkaufsprozess wird um bis zu zwei Wochen verkürzt.
2.5. Anziehungskraft durch „keine Käuferprovision“
Angebote ohne Käuferprovision wirken auf Interessenten wie ein Sonderangebot. Die Headline „keine Käuferprovision“ zieht automatisch mehr potenzielle Käufer an und kann somit zu einem höheren Verkaufspreis führen.
2.6. Erweiterte Werbemöglichkeiten
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass der Makler die Immobilie auf mehr Internetportalen inserieren kann, da viele Portale nur provisionsfreie Angebote akzeptieren. Dadurch erreicht die Immobilie eine größere Zielgruppe und die Chance auf einen schnellen Verkauf steigt.
2.7. Bessere Zusammenarbeit mit anderen Maklern
Wenn der Käufer die Gebühr nicht trägt, fällt es dem Makler leichter, Gemeinschaftsgeschäfte mit anderen Kollegen zu machen. Das erhöht die Anzahl der potenziellen Käufer und damit die Möglichkeit, einen höheren Verkaufspreis zu erzielen.
2.8. Verhandlungsspielraum für Käufer entfällt
Wenn der Käufer die Maklergebühr übernimmt, wird diese oft als Argument in Preisverhandlungen genutzt. Käufer bieten an, die Gebühr zu erhöhen, wenn der Makler im Gegenzug den Kaufpreis senkt. Bei einer reinen Innenprovision entfällt dieses Argument.
2.9. Schutz der Kontaktdaten des Verkäufers
Wenn der Käufer die Maklergebühr zahlt, ist der Makler verpflichtet, die Kontaktdaten des Verkäufers an den Käufer weiterzugeben. Dies könnte zu ungewollten Kontaktaufnahmen führen. Bei der reinen Innenprovision bleibt die Anonymität des Verkäufers gewahrt.
2.10. Rabatt für den Verkäufer
Ein zusätzlicher Anreiz für Verkäufer: Manche Makler bieten bei Übernahme der gesamten Gebühr durch den Verkäufer einen Rabatt an. Statt der üblichen 7,14 % könnten nur 7,0 % berechnet werden, was für den Verkäufer einen finanziellen Vorteil bedeutet.
2.11. Mehr Marketing-Möglichkeiten
Ohne die Verpflichtung, dem Käufer eine Widerrufsbelehrung zu schicken, kann der Makler zusätzliche Marketing-Aktionen wie Open-House-Veranstaltungen oder Flyer-Verteilungen durchführen. Das erhöht die Sichtbarkeit der Immobilie und zieht mehr Interessenten an.
2.12. Vermeidung von Umgehungsversuchen
Manche Kaufinteressenten versuchen, den Makler zu umgehen, um die Provision zu sparen. Bei einer reinen Innenprovision wird dieses Risiko minimiert, da die Käufer wissen, dass sie keine Gebühr zahlen müssen.
2.13. Werbung direkt an der Immobilie
Direkte Werbung wie ein Plakat oder ein Makler-Galgen vor der Immobilie ist bei reiner Innenprovision besonders effektiv, da Interessenten wissen, dass sie keine Gebühr zahlen müssen.
3. Fazit: Wer zahlt die Maklergebühr?
Die Frage „wer zahlt die Maklergebühr“ hängt von vielen Faktoren ab. Für Verkäufer bietet die reine Innenprovision zahlreiche Vorteile, die zu einem schnelleren und reibungslosen Verkaufsprozess führen können. Jeder Immobilienverkauf ist individuell und sollte daher gut geplant und überlegt werden. Letztlich entscheidet der Verkäufer, welches Modell am besten zu ihm passt. Die Mehrheit unserer Kunden entscheidet sich jedoch für die reine Innenprovision, da die Vorteile überwiegen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wer zahlt die Maklergebühr beim Immobilienverkauf?
Die Frage „Wer zahlt die Maklergebühr“ wird häufig gestellt. In der Regel teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklergebühr, es sei denn, es wird eine reine Innenprovision vereinbart, bei der der Verkäufer die gesamte Gebühr übernimmt.
Wer zahlt die Maklergebühr nach dem Bestellerprinzip?
Seit der Einführung des Bestellerprinzips 2020 ist klar geregelt, dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch die Gebühr zahlen muss. Bei Verkaufsimmobilien teilen sich oft beide Parteien die Kosten. Die Antwort auf „Wer zahlt die Maklergebühr“ hängt also von der Beauftragung ab.
Wer zahlt die Maklergebühr bei einer reinen Innenprovision?
Bei einer reinen Innenprovision zahlt ausschließlich der Verkäufer die Maklergebühr. Wer zahlt die Maklergebühr, ist hier eindeutig geregelt: nur der Verkäufer.
Wer zahlt die Maklergebühr bei einer Mietwohnung?
Für Mietwohnungen gilt das Bestellerprinzip: „Wer bestellt, der bezahlt“. Das bedeutet, der Vermieter trägt die Kosten. Wer zahlt die Maklergebühr, ist bei Mietverträgen somit der Auftraggeber des Maklers.
Wer zahlt die Maklergebühr bei einer Scheidung?
Bei einer Scheidung wird oft die Immobilie verkauft. Hier muss entschieden werden: Wer zahlt die Maklergebühr? Häufig teilen sich beide Parteien die Kosten, besonders wenn beide den Verkauf beauftragen.
Wer zahlt die Maklergebühr bei einer Erbengemeinschaft?
Bei Erbengemeinschaften ist oft unklar, wer die Kosten übernimmt. Wer zahlt die Maklergebühr? In den meisten Fällen wird die Gebühr anteilig von den Erben übernommen.
Wer zahlt die Maklergebühr, wenn ein Maklervertrag widerrufen wird?
Wird der Maklervertrag rechtzeitig widerrufen, stellt sich die Frage: Wer zahlt die Maklergebühr? In diesem Fall fallen keine Kosten an, sofern die Widerrufsfrist eingehalten wurde.
Wann muss der Verkäufer den Makler bezahlen?
Der Verkäufer muss den Makler bezahlen, sobald der Kaufvertrag rechtskräftig unterzeichnet ist und alle Vertragsbedingungen erfüllt sind.
Kann der Makler nur vom Käufer Provision verlangen?
Nein, der Makler kann nicht ausschließlich vom Käufer Provision verlangen. Nach dem Bestellerprinzip müssen sich Käufer und Verkäufer die Maklerkosten in der Regel teilen, wenn beide Parteien den Makler beauftragen.
Wer trägt die Kosten beim Hausverkauf?
Die Kosten für den Makler werden in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
Was ist eine übliche Maklerprovision?
In Deutschland beträgt die übliche Maklerprovision beim Verkauf einer Immobilie zwischen 3,57 % und 7,14 % des Kaufpreises inkl. 19% MwSt., abhängig von Bundesland und Region.