Wohnrecht auf Lebenszeit: Alles, was Eigentümer wissen müssen
Das Wohnrecht auf Lebenszeit ist ein zentrales Thema im Bereich der Immobilienübertragung – ob bei innerfamiliären Schenkungen, strategischer Nachlassplanung oder steuerlicher Gestaltung. Es sichert das lebenslange Wohnen bestimmter Personen, schränkt aber zugleich die wirtschaftliche Verfügbarkeit der Immobilie für den Eigentümer ein.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wissenswerte über das Wohnrecht auf Lebenszeit: Was es bedeutet, wie es sich auf Immobilienwerte auswirkt, welche Chancen und Risiken damit verbunden sind – und was Eigentümer bei einer geplanten Übertragung oder einem Verkauf beachten sollten.

Was ist ein Wohnrecht auf Lebenszeit?
Das Wohnrecht auf Lebenszeit ist ein sogenanntes dingliches Recht nach § 1093 BGB. Es berechtigt eine bestimmte Person dazu, eine Immobilie oder Teile davon lebenslang zu bewohnen – auch wenn die Immobilie verkauft wird. Voraussetzung für die Wirksamkeit ist die Eintragung im Grundbuch.
Wesentliche Merkmale im Überblick:
Merkmal | Beschreibung |
---|---|
Rechtsform | Dingliches Wohnrecht (§ 1093 BGB) |
Eintragung ins Grundbuch | Erforderlich |
Übertragbarkeit | Nein, höchstpersönliches Recht |
Vererbbarkeit | Nein, endet mit dem Tod des Berechtigten |
Nutzung | Nur durch den Berechtigten selbst |
Untervermietung | Nur bei vertraglicher Regelung möglich |
Nutzung gemeinsamer Flächen | Ja, sofern vertraglich nicht ausgeschlossen |
Eigentümerbindung | Immobilie bleibt belastet, Nutzung durch Eigentümer ausgeschlossen |
Wohnrecht vs. Nießbrauch: Was ist der Unterschied?
Häufig wird das Wohnrecht auf Lebenszeit mit dem Nießbrauch verwechselt. Beide Rechte dienen dem Schutz des Nutzers, unterscheiden sich aber erheblich im Umfang:
Kriterium | Wohnrecht auf Lebenszeit | Nießbrauch |
---|---|---|
Nutzungsumfang | Wohnen | Wohnen und wirtschaftliche Nutzung |
Untervermietung | Nein (nur mit Sonderregelung) | Ja, uneingeschränkt möglich |
Verwertung durch Dritte | Nein | Ja |
Wirtschaftliche Rechte | Eingeschränkt | Vollständig |
Steuerlicher Einfluss | Wertmindernd | Stärker wertmindernd |
Das Wohnrecht ist somit die „schlankere“ Variante und eignet sich vor allem für private, familiäre Übergaben.
Vorteile für Wohnberechtigte und Eigentümer
Vorteile für den Wohnberechtigten:
- Lebenslange Sicherheit: Kein Risiko durch Mieterhöhungen oder Kündigungen.
- Keine Miete: Es entstehen meist nur Betriebskosten.
- Verbleib im vertrauten Umfeld: Besonders im Alter von großem Wert.
- Rechtliche Absicherung: Durch Grundbucheintrag unantastbar.
Vorteile für den Eigentümer:
- Steueroptimierung: Das Wohnrecht senkt den steuerlichen Verkehrswert.
- Planbare Nachlassregelung: Übergabe des Eigentums zu Lebzeiten mit gleichzeitiger Absicherung der Eltern.
- Vermeidung von Konflikten: Klar geregelte Verhältnisse stärken den Familienfrieden.
- Schutz vor staatlichem Zugriff: Das Wohnrecht bleibt auch bei Pflegebedürftigkeit unangetastet.
Nachteile und Risiken des Wohnrechts auf Lebenszeit
Ein Wohnrecht bringt auch erhebliche Herausforderungen für den Eigentümer mit sich:
- Wertminderung der Immobilie:
Die Immobilie ist schwerer verkäuflich – der Marktwert sinkt teils erheblich. - Nutzungseinschränkung:
Die Immobilie steht dem Eigentümer für Eigenbedarf oder Vermietung nicht zur Verfügung. - Kostenverantwortung:
Große Instandhaltungsmaßnahmen bleiben oft beim Eigentümer. - Banken und Finanzierung:
Immobilien mit Wohnrecht sind schwer oder gar nicht beleihbar. - Unklare Vertragsregelungen:
Nebenkosten, Garten- oder Garagennutzung sollten eindeutig festgelegt werden. - Pflegefälle:
Auch wenn das Wohnrecht nicht mehr genutzt wird, bleibt es bestehen und blockiert Nutzung oder Verkauf.
Auswirkungen auf den Immobilienwert
Der Wertverlust hängt vom Alter des Wohnberechtigten und der angenommenen Nutzungsdauer ab. Bewertet wird die theoretisch entgangene Miete über die statistische Lebenserwartung.
Beispielhafte Wertminderung:
Alter des Wohnberechtigten | Mögliche Wertminderung (ca.) |
---|---|
50 Jahre | 45 %–55 % |
65 Jahre | 30 %–40 % |
80 Jahre | 15 %–25 % |
90 Jahre | 5 %–10 % |
Für exakte Zahlen empfiehlt sich ein professionelles Verkehrswertgutachten.
Steuerliche Auswirkungen bei Schenkung oder Erbschaft
Das Wohnrecht reduziert den steuerlich relevanten Wert der Immobilie – ein klarer Vorteil bei der Schenkungs- oder Erbschaftssteuer.
Beispielrechnung:
Position | Betrag |
---|---|
Verkehrswert Immobilie | 500.000 € |
Abzug Wohnrecht | –180.000 € |
Besteuerter Immobilienwert | 320.000 € |
Der Abzug richtet sich nach dem Wohnwert (fiktive Jahresmiete) multipliziert mit dem Kapitalwertfaktor aus dem Bewertungsgesetz.
Löschung des Wohnrechts – wie geht das?
Ein Wohnrecht auf Lebenszeit erlischt automatisch mit dem Tod des Berechtigten. Eine vorzeitige Löschung ist nur möglich bei:
- Einvernehmlicher Aufhebung (z. B. gegen Abfindung)
- Verzicht des Wohnberechtigten (notarielle Erklärung erforderlich)
- Kauf des Wohnrechts durch den Eigentümer
Alle Löschungen erfordern eine notarielle Beurkundung und Grundbuchanpassung.
Tipps für Eigentümer: So vermeiden Sie Fallstricke
- Regeln Sie alles vertraglich: Nebenkosten, Zutrittsrechte, Garten- und Garagennutzung.
- Denken Sie an Rückfallklauseln: Was passiert bei Auszug, Pflegeheim oder Tod?
- Planen Sie die Verwertung langfristig: Verkaufsstrategien müssen angepasst werden.
- Holen Sie sich Expertenrat: Notar, Steuerberater und Makler sind wichtige Ansprechpartner.
Fazit: Wohnrecht auf Lebenszeit – mit Klarheit und Strategie handeln
Ein Wohnrecht auf Lebenszeit kann ein wertvolles Instrument sein, um soziale Sicherheit zu schaffen und gleichzeitig den Immobilienbesitz frühzeitig zu regeln. Es ist jedoch mit Einschränkungen für den Eigentümer verbunden. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig professionelle Unterstützung einzubeziehen.
Nur wer rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Folgen kennt, kann fundierte Entscheidungen treffen – ob beim Immobilienverkauf, bei einer Schenkung oder bei der Planung des eigenen Ruhestands.
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FAQ – Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet Wohnrecht auf Lebenszeit?
Das Wohnrecht auf Lebenszeit sichert einer Person das Recht, eine Immobilie lebenslang zu bewohnen – unabhängig von Eigentümerwechseln.
Ist das Wohnrecht auf Lebenszeit im Grundbuch eintragbar?
Ja, das Wohnrecht auf Lebenszeit sollte im Grundbuch eingetragen werden, um rechtlich abgesichert zu sein.
Kann eine Immobilie mit Wohnrecht verkauft werden?
Ja, eine Immobilie mit Wohnrecht auf Lebenszeit kann verkauft werden – das Wohnrecht bleibt jedoch bestehen.
Wer trägt die Kosten bei Wohnrecht auf Lebenszeit?
In der Regel trägt der Wohnberechtigte die Nebenkosten, der Eigentümer bleibt für Instandhaltung und größere Reparaturen zuständig.
Kann das Wohnrecht auf Lebenszeit erlöschen?
Das Wohnrecht erlischt mit dem Tod der berechtigten Person oder durch freiwilligen Verzicht per notarieller Vereinbarung.
Wie wirkt sich das Wohnrecht auf den Immobilienwert aus?
Das Wohnrecht auf Lebenszeit kann den Verkehrswert einer Immobilie deutlich mindern – je nach Alter des Berechtigten und Umfang des Rechts.
Kann man das Wohnrecht auf Lebenszeit löschen lassen?
Ja, mit Zustimmung des Wohnberechtigten kann das Wohnrecht auf Lebenszeit durch eine notarielle Urkunde und Grundbuchänderung gelöscht werden.
Ist das Wohnrecht auf Lebenszeit vererbbar?
Nein, das Wohnrecht auf Lebenszeit ist höchstpersönlich und nicht vererbbar.