Reservierungsvereinbarung: 6 Dinge, die Sie vor der Unterschrift wissen müssen!

Die Reservierungsvereinbarung ist eine Kaufabsichtserklärung beim Immobilienkauf und kann ein wichtiger Bestandteil sein, da der Kauf einer Immobilie eine der größten finanziellen Entscheidungen darstellt, die viele von uns im Laufe unseres Lebens treffen. Es ist eine Transaktion, die nicht nur beträchtliche finanzielle Mittel erfordert, sondern auch ein tiefes Verständnis für den Markt und den Prozess des Immobilienerwerbs voraussetzt.

Eine der ersten Schritte beim Kauf einer Immobilie, insbesondere in einem heiß umkämpften Markt, ist oft das Eingehen einer Reservierungsvereinbarung. In diesem Blogbeitrag werde ich eingehend erläutern, was eine Reservierungsvereinbarung beim Immobilienkauf ist, welche Vor- und Nachteile sie bietet, warum eine Reservierungsgebühr erforderlich sein könnte und wie lange üblicherweise eine Immobilie reserviert wird.

Reservierungsvereinbarung beim Immobilienkauf

Was ist eine Reservierungsvereinbarung?

Die Reservierungsvereinbarung für den Immobilienkauf ist z.B. ein Vorvertrag beim Hauskauf und eine bindende Absprache zwischen einem potenziellen Käufer und dem Verkäufer oder Entwickler einer Immobilie. Sie wird häufig auch als Vorvertrag bezeichnet und dient dazu, dem Käufer das exklusive Recht zu gewähren, eine Immobilie für einen festgelegten Zeitraum zu reservieren. Während dieses Zeitraums verpflichtet sich der Verkäufer, keine weiteren Angebote von anderen Interessenten zu akzeptieren.

Diese Vereinbarung ist besonders in stark nachgefragten Immobilienmärkten von Bedeutung, wo ein großes Interesse an verfügbaren Immobilien besteht. Käufer erhalten durch die Reservierungsvereinbarung die Sicherheit, dass ihnen die Immobilie nicht „weggeschnappt“ wird, während sie wichtige Schritte wie die Finanzierungszusage oder eine genauere Prüfung der Immobilie, wie etwa eine Bauzustandsprüfung, organisieren.

Häufig ist eine Reservierungsgebühr Bestandteil solcher Vereinbarungen. Diese Gebühr sichert das ernsthafte Interesse des Käufers ab und dient als Entschädigung für den Verkäufer, falls der Käufer sich später gegen den Kauf entscheidet. In vielen Fällen ist diese Gebühr nicht erstattungsfähig, es sei denn, der Verkäufer kommt seinen Verpflichtungen aus der Vereinbarung nicht nach oder die Immobilie weist gravierende Mängel auf, die vorher nicht bekannt waren.

Eine gut durchdachte Reservierungsvereinbarung hilft beiden Parteien, ihre Positionen zu sichern und den Kaufprozess geordnet voranzutreiben. Sie gibt dem Käufer die notwendige Zeit, um eine umfassende Due-Diligence-Prüfung durchzuführen und seine Finanzierung zu sichern, ohne das Risiko, dass ein anderer Käufer in der Zwischenzeit das Objekt erwirbt. Für den Verkäufer bedeutet die Reservierungsvereinbarung eine gewisse Sicherheit, dass der potenzielle Käufer ernsthafte Kaufabsichten hat und ihm der Aufwand, weitere Interessenten zu prüfen, in diesem Zeitraum erspart bleibt.

In Immobilienmärkten, in denen ein hohes Maß an Wettbewerb herrscht, ist eine solche Reservierungsvereinbarung ein gängiges Instrument, um einen potenziellen Kauf voranzutreiben und dem Käufer das nötige Vertrauen zu geben, dass er die Immobilie erwerben kann, sofern alle weiteren Schritte erfolgreich abgeschlossen werden.

Vorteile

  • Gesicherte Chance: Der größte Vorteil einer solchen Vereinbarung liegt darin, dass der Käufer Zeit gewinnt, um seine Finanzierung zu sichern, weitere Nachforschungen anzustellen oder die Immobilie genauer zu prüfen, ohne dass die Gefahr besteht, dass ein anderer Interessent ihm zuvorkommt.
  • Verhandlungsmacht: Mit einer Reservierungsvereinbarung signalisiert der Käufer ernsthaftes Interesse, was dem Verkäufer Sicherheit bietet. Diese Sicherheit kann dem Käufer eine bessere Verhandlungsposition verschaffen, insbesondere in einem wettbewerbsintensiven Markt.

Nachteile

  • Kosten: Wie hoch ist die Reservierungsgebühr? Die meisten Reservierungsvereinbarungen erfordern eine Gebühr, die je nach Markt und Immobilie variieren kann. Diese Gebühr ist oft nicht erstattungsfähig, falls der Käufer sich gegen den Kauf entscheidet, es gibt allerdings auch Urteile, wo die Gebühr zurückgezahlt werden musste.
  • Zeitdruck: Obwohl eine Reservierungsvereinbarung dem Käufer Zeit verschafft, kann sie auch Druck erzeugen, da eine Entscheidung innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens getroffen werden muss. Dies kann besonders stressig sein, wenn die Finanzierung oder andere Aspekte des Deals noch nicht vollständig geklärt sind.

Ist eine Reservierungsgebühr nötig?

Die Notwendigkeit einer Reservierungsgebühr hängt stark vom spezifischen Immobilienmarkt und den individuellen Vorstellungen des Verkäufers ab. In Märkten mit hoher Nachfrage, wie es oft in städtischen Ballungszentren oder bei besonders gefragten Immobilien der Fall ist, ist eine Reservierungsgebühr nahezu unverzichtbar. Sie dient nicht nur als Absicherung für den Verkäufer, sondern auch als klare Absichtserklärung des Käufers. Durch die Zahlung dieser Gebühr signalisiert der Käufer seine ernsthaften Kaufabsichten und schafft damit Vertrauen zwischen den Parteien. Zudem verhindert die Gebühr, dass Interessenten mehrere Immobilien gleichzeitig reservieren, ohne sich tatsächlich für einen Kauf zu entscheiden, was für den Verkäufer Zeitverlust und Unsicherheit bedeuten könnte.

In weniger wettbewerbsintensiven Immobilienmärkten, wie sie möglicherweise in ländlichen oder strukturschwächeren Regionen vorzufinden sind, wird die Notwendigkeit einer Reservierungsgebühr hingegen oftmals anders bewertet. Hier könnte die Nachfrage nach Immobilien geringer sein, und der Druck auf potenzielle Käufer ist nicht so hoch. Dementsprechend könnte entweder ganz auf eine Reservierungsgebühr verzichtet werden, oder sie fällt im Vergleich zu stark umkämpften Märkten niedriger aus. Für den Verkäufer ist die Abwägung zwischen einer zusätzlichen Sicherheit und der möglichen Abschreckung potenzieller Käufer entscheidend, denn eine zu hohe Gebühr könnte Interessenten davon abhalten, eine Immobilie ernsthaft in Betracht zu ziehen.

Letztlich hängt die Entscheidung über die Einführung einer Reservierungsgebühr auch stark von den individuellen Verhandlungsgesprächen und der Strategie des Verkäufers ab.

Wie lange kann man eine Immobilie reservieren?

Die Dauer einer Reservierung kann je nach individueller Vereinbarung und Art der Immobilie stark variieren. In den meisten Fällen reicht die Reservierungsfrist von einigen Tagen bis hin zu mehreren Wochen. Diese Zeitspanne gibt dem potenziellen Käufer die Möglichkeit, alle relevanten Schritte für den Erwerb der Immobilie durchzuführen, wie z. B. die Finanzierungszusage der Bank zu erhalten oder den Kaufvertrag prüfen zu lassen.

Bei speziellen Immobilienarten, wie Neubauprojekten, kann die Reservierungsfrist deutlich länger ausfallen. Hier ist es üblich, längere Zeiträume zu vereinbaren, da der Käufer unter Umständen auf die Fertigstellung des Baus oder bestimmte Genehmigungen warten muss. Auch in Fällen, in denen eine komplexe Finanzierungsstruktur erforderlich ist oder der Käufer eine bestehende Immobilie zuerst verkaufen muss, kann eine verlängerte Reservierung sinnvoll sein.


Es ist jedoch von großer Bedeutung, dass die Dauer der Reservierung realistisch gewählt wird. Einerseits sollte der Käufer genügend Zeit erhalten, um alle erforderlichen Schritte zur Vorbereitung des Kaufs ohne unnötigen Druck abzuwickeln. Andererseits sollte der Verkäufer sicherstellen, dass die Reservierungsfrist nicht unnötig lang ist, um die Immobilie weiterhin auf dem Markt anbieten zu können, falls der Kauf nicht zustande kommt. Eine klare und verbindliche Vereinbarung über die Reservierungsdauer schützt beide Parteien und schafft Transparenz im Verkaufsprozes

Wie hoch ist die Reservierungsgebühr?

In der Regel liegt die Reservierungsgebühr bei fünf bis zehn Prozent der späteren Maklerprovision. Sollte die Gebühr jedoch über diesem Bereich liegen – also zwischen 10 und 15 Prozent – wird eine notarielle Beurkundung erforderlich. Der Grund dafür ist, dass die Gerichte ab diesem Punkt davon ausgehen, dass der Käufer unter erheblichen finanziellen Druck gerät, den Kauf abzuschließen, um keinen größeren Geldverlust zu erleiden. Der Notar gewährleistet hierbei, dass der Käufer gut informiert ist und keine voreiligen Entscheidungen trifft.

Kommt der Kaufvertrag zustande, wird die gezahlte Reservierungsgebühr auf die Maklercourtage angerechnet.

Sollte der Interessent jedoch von der Kaufabsicht zurücktreten, behalten viele Makler die Reservierungsgebühr ein. Allerdings haben Gerichte in der Vergangenheit oft zugunsten der Käufer entschieden und die Gebühr für ungültig erklärt. Aus diesem Grund verzichten manche Makler bei der Unterzeichnung einer Reservierungsvereinbarung inzwischen ganz auf die Erhebung einer Gebühr.

Ist eine Kaufabsichtserklärung rechtlich bindend?

Eine Kaufabsichtserklärung, auch bekannt als „Letter of Intent“, stellt im Gegensatz zu einem Vorvertrag keine rechtlich bindende Verpflichtung dar. Während ein Vorvertrag durch eine notarielle Beglaubigung rechtlich abgesichert ist, bleibt die Kaufabsichtserklärung eher auf eine informelle Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer beschränkt. Sie signalisiert lediglich die Bereitschaft beider Parteien, den Kauf einer Immobilie in Erwägung zu ziehen und kann erste Verhandlungsgrundlagen schaffen.

Da die Kaufabsichtserklärung auf gegenseitigem Vertrauen basiert, besteht keine rechtliche Verpflichtung, den Kauf tatsächlich abzuschließen. Ändert der Kaufinteressent seine Meinung oder sieht er von einem Erwerb ab, hat dies keine rechtlichen Konsequenzen. Anders als bei einem Vorvertrag, in dem Schadensersatzansprüche festgelegt werden können, gibt es bei einer Kaufabsichtserklärung keinen Anspruch auf Entschädigung. Dies gilt sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer.

Auch wenn der Verkäufer während der Phase der Kaufabsichtserklärung die Immobilie anderweitig veräußert, ist er nicht verpflichtet, dem ursprünglichen Interessenten eine Entschädigung zu zahlen. Da es sich nicht um einen bindenden Vertrag handelt, kann jede Partei jederzeit ohne rechtliche Konsequenzen vom Kaufvorhaben zurücktreten.

Somit ist die Kaufabsichtserklärung in erster Linie ein Ausdruck der Absicht und des Interesses, der jedoch keine juristischen Verpflichtungen nach sich zieht. Für eine rechtlich verbindliche Vereinbarung ist ein notariell beurkundeter Vorvertrag oder der finale Kaufvertrag notwendig.

Zulässigkeit einer Reservierungsvereinbarung beim Immobilienkauf: Voraussetzungen und Fallstricke

Die Frage, ob eine Reservierungsvereinbarung beim Immobilienkauf zulässig ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie ist nur unter bestimmten Bedingungen rechtlich wirksam und stellt aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen ein sensibles Thema dar. Sowohl Makler als auch Käufer müssen daher darauf achten, die Reservierungsvereinbarung korrekt zu gestalten, da sie andernfalls unwirksam werden könnte. Mehrere Gerichtsurteile haben bereits gezeigt, dass eine fehlerhafte Vereinbarung schnell hinfällig sein kann.

1. Der Alleinauftrag des Maklers

Aus der Sicht des Käufers ist es besonders wichtig, sicherzustellen, dass der Makler einen Alleinauftrag vom Eigentümer für den Verkauf der Immobilie hat. Wenn nämlich noch andere Makler in den Verkaufsprozess involviert sind, bringt eine Reservierungsvereinbarung mit nur einem Makler kaum Vorteile. Es besteht das Risiko, dass der Verkäufer parallel mit anderen Interessenten über andere Makler verhandelt oder sogar die Immobilie privat veräußert, was die Reservierungsvereinbarung wirkungslos macht.

2. Einverständnis des Eigentümers

Ein weiterer zentraler Punkt ist das Einverständnis des Eigentümers. Der Makler darf ohne die Zustimmung des Verkäufers keine verbindliche Reservierungsvereinbarung abschließen, die den Verkauf blockiert oder verzögert. Wenn der Makler seine Verkaufsaktivitäten aufgrund der Reservierung einschränkt, könnte er gegen die Interessen des Verkäufers und den bestehenden Maklervertrag verstoßen. Ein expliziter Verweis im Maklervertrag, der die Möglichkeit einer Reservierung durch den Makler gestattet, kann hier Klarheit schaffen und spätere Konflikte vermeiden.

3. Individuelle Vereinbarung der Reservierungsgebühr

Ein wichtiger rechtlicher Aspekt betrifft die Vereinbarung einer Reservierungsgebühr. Vorformulierte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Maklers, die lediglich dazu dienen, dem Makler eine Vergütung zu sichern, ohne dem Käufer einen echten Vorteil zu bieten, sind unzulässig. Die Reservierungsgebühr muss individuell vertraglich ausgehandelt werden. Sollte die Vereinbarung keine klaren Vorteile für den Käufer bieten, kann dieser die Gebühr zurückfordern, falls er sich später gegen den Kauf der Immobilie entscheidet. Grundlage dafür bildet ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.09.2010, das den Rückzahlungsanspruch des Käufers bestätigte, wenn die Reservierungsvereinbarung keine tatsächlichen Vorteile für ihn darstellte.

4. Notwendigkeit der notariellen Beurkundung

Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Form der Reservierungsvereinbarung. Es kann erforderlich sein, diese notariell beurkunden zu lassen. Das Amtsgericht München entschied in einem Urteil vom 01.07.2016 (Az. 191 C 28518/15), dass eine notarielle Beurkundung notwendig ist, wenn die Reservierungsvereinbarung und der Grundstückskaufvertrag eine rechtliche Einheit bilden. Dies ist dann der Fall, wenn die Reservierungsvereinbarung als vorbereitender Schritt für den späteren Kaufvertrag angesehen wird. Die notarielle Beurkundung dient dazu, den Käufer umfassend über die rechtlichen Konsequenzen aufzuklären und ihm Sicherheit zu geben. Ohne diese Beurkundung könnte die Vereinbarung im Zweifel unwirksam sein.

5. Fazit

Eine Reservierungsvereinbarung beim Immobilienkauf kann unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und wirksam sein, jedoch sollten alle Beteiligten auf eine sorgfältige und rechtlich fundierte Ausgestaltung achten. Wichtige Punkte wie der Alleinauftrag des Maklers, das Einverständnis des Eigentümers, die individuell ausgehandelte Reservierungsgebühr und gegebenenfalls die notarielle Beurkundung müssen dabei berücksichtigt werden. Fehler oder Unachtsamkeiten können schnell dazu führen, dass die Vereinbarung rechtlich nicht haltbar ist. Es empfiehlt sich daher, bei der Erstellung einer Reservierungsvereinbarung rechtlichen Rat einzuholen, um spätere Komplikationen zu vermeiden.

Zusammenfassung

Eine Reservierungsvereinbarung kann in einem wettbewerbsintensiven Immobilienmarkt ein äußerst nützliches Instrument sein, um sich als potenzieller Käufer eine Immobilie für einen bestimmten Zeitraum zu sichern. Sie gewährt dem Käufer das exklusive Recht, die Immobilie zu reservieren, während der Verkäufer zusichert, sie in dieser Zeit nicht an andere Interessenten zu verkaufen. Dies verschafft dem Käufer die nötige Zeit, alle erforderlichen Prüfungen und Vorbereitungen für den Kaufabschluss durchzuführen, wie beispielsweise Finanzierungszusagen oder die Beauftragung eines Gutachters.

Allerdings bringt eine Reservierungsvereinbarung auch Verpflichtungen mit sich. In der Regel ist sie mit einer Reservierungsgebühr verbunden, die der Käufer entrichten muss, um die Immobilie vorübergehend zu sichern. Diese Gebühr kann als Anreiz für den Verkäufer dienen, die Immobilie während des Reservierungszeitraums nicht anderweitig anzubieten. Potenzielle Käufer sollten sich jedoch bewusst sein, dass diese Gebühr in vielen Fällen nicht zurückerstattet wird, wenn sie den Kauf aus eigenem Verschulden nicht abschließen.

Darüber hinaus kann eine Reservierungsvereinbarung bindend sein und damit sowohl Käufer als auch Verkäufer zu bestimmten Handlungen oder Unterlassungen verpflichten. Käufer sollten daher genau prüfen, welche Bedingungen und Verpflichtungen in der Vereinbarung festgelegt sind, wie z. B. die Dauer der Reservierung, mögliche Gründe für den Verlust der Reservierungsgebühr und die Höhe dieser Gebühr. Es ist auch wichtig zu klären, unter welchen Umständen die Gebühr zurückerstattet werden kann, etwa wenn der Verkäufer gegen die Vereinbarung verstößt.

Aus diesem Grund wird dringend empfohlen, dass potenzielle Käufer vor der Unterzeichnung einer Reservierungsvereinbarung und der Zahlung einer Gebühr rechtlichen Rat einholen. Ein Fachanwalt kann sicherstellen, dass die Vereinbarung im besten Interesse des Käufers formuliert ist und alle relevanten rechtlichen Aspekte abgedeckt sind. Auf diese Weise können böse Überraschungen vermieden werden, und der Kaufprozess verläuft reibungsloser.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Reservierungsvereinbarung zwar Sicherheit bietet, aber auch Risiken birgt. Eine sorgfältige Prüfung aller Details ist unerlässlich, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden und den Weg zu einem erfolgreichen Immobilienkauf zu ebnen.

Sie überlegen, eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen und möchten sicherstellen, dass Sie alle wichtigen Aspekte berücksichtigen? Vester Immobilien in Düsseldorf steht Ihnen mit umfassender Beratung zur Seite. Kontaktieren Sie uns, gerne beraten wir Sie ausführlich und unverbindlich.

  • Telefon: +49 (0)211 74958275
  • E-Mail: info@vester-immobilien.de
  • Adresse: Haroldstraße 28 in 40213 Düsseldorf

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Sie bei Ihren Immobiliengeschäften zu unterstützen.

Die meistgestellten Fragen zum Thema: Reservierungsvereinbarung beim Immobilienkauf

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Reservierungsvereinbarung?

Eine Reservierungsvereinbarung sichert einem Interessenten das exklusive Recht zu, eine Immobilie für einen bestimmten Zeitraum zu reservieren. Während dieser Zeit wird das Objekt nicht an andere potenzielle Käufer oder Mieter angeboten.

Welche Informationen enthält eine Reservierungsvereinbarung?

Die Vereinbarung enthält in der Regel Details zur Immobilie, den Kaufpreis oder die Miete, die Höhe der Reservierungsgebühr sowie die Dauer der Reservierung.

Ist die Reservierungsgebühr erstattungsfähig?

Die Rückerstattung der Reservierungsgebühr hängt von den Vereinbarungen ab. In vielen Fällen wird die Gebühr nicht erstattet, wenn der Käufer oder Mieter vom Kauf oder der Anmietung zurücktritt.

Wie lange gilt eine Reservierungsvereinbarung?

Die Gültigkeitsdauer variiert je nach Vereinbarung, liegt aber meist zwischen 7 und 14 Tagen.

Welche Vorteile bietet eine Reservierungsvereinbarung?

Sie gibt dem Interessenten die Sicherheit, dass die Immobilie für einen bestimmten Zeitraum exklusiv für ihn reserviert ist, sodass in Ruhe Entscheidungen getroffen und Finanzierungsfragen geklärt werden können.

Was passiert, wenn der Verkäufer die Immobilie trotz Reservierung anderweitig verkauft?

Der Verkäufer wäre in diesem Fall schadensersatzpflichtig, da er gegen die Vereinbarung verstoßen hat.

Wann ist eine Reservierungsvereinbarung ungültig?

Eine Vereinbarung kann ungültig sein, wenn der Makler keinen Alleinauftrag hat, das Einverständnis des Eigentümers fehlt oder Formfehler vorliegen, wie zum Beispiel das Fehlen einer notariellen Beurkundung.

Muss der Verkäufer der Reservierungsvereinbarung zustimmen?

Ja, das Einverständnis des Verkäufers ist notwendig, damit der Makler eine gültige Reservierungsvereinbarung abschließen kann.

Sind vorformulierte Reservierungsgebühren in AGB zulässig?

Nein, vorformulierte Klauseln zur Reservierungsgebühr in den AGB sind unzulässig. Die Gebühr muss individuell vereinbart werden.

Wann ist eine notarielle Beurkundung der Reservierungsvereinbarung erforderlich?

Eine notarielle Beurkundung ist erforderlich, wenn die Reservierungsvereinbarung und der spätere Kaufvertrag eine rechtliche Einheit bilden.

Was passiert, wenn der Käufer sich gegen den Kauf entscheidet?

Hat der Käufer keinen Vorteil aus der Reservierung, kann er die Gebühr zurückfordern, wenn er sich gegen den Kauf entscheidet. Dies wurde durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs bestätigt.

  Kategorie: Immo-Lexikon