„Jung kauft Alt“: Förderprogramm für Hauskauf

Das neue KfW-Förderprogramm „Jung kauft Alt“: Förderung für Familien beim Kauf von Bestandsimmobilien

Am Dienstag, den 3. September, ist das neue Förderprogramm „Jung kauft Alt“ der KfW gestartet, das sich gezielt an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind richtet. Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von zinsgünstigen Krediten für den Erwerb von Bestandsimmobilien mit niedrigen Energiestandards und die anschließende energetische Sanierung dieser Immobilien. Für das Jahr 2024 stehen dafür insgesamt 350 Millionen Euro an Zinsverbilligungen zur Verfügung.

KfW-Förderprogramm Jung kauft Alt

Zielgruppe und Voraussetzungen für die Förderung

Das Förderprogramm richtet sich speziell an Familien, die selbstgenutztes Wohneigentum erwerben wollen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, bei denen mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten darf. Diese Grenze liegt bei einem Kind bei maximal 90.000 Euro pro Jahr, für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 Euro. Damit soll sichergestellt werden, dass insbesondere Familien mit mittlerem und niedrigem Einkommen von der Förderung profitieren.

Ein zentrales Kriterium für den Erwerb der geförderten Immobilie ist, dass diese zum Zeitpunkt der Antragstellung energetisch in einem niedrigen Standard eingestuft ist. Das bedeutet, dass die Immobilie gemäß eines Energiebedarfs- oder Verbrauchsausweises in die Energieeffizienzklassen F, G oder H fallen muss. Dies sind die niedrigsten Energieklassen, was die Förderung gerade für die energetische Sanierung solcher Immobilien besonders relevant macht.

Konditionen und Kreditrahmen

Die finanziellen Rahmenbedingungen des Programms sind klar definiert. Die förderfähigen Kosten umfassen den Kaufpreis der Immobilie, einschließlich der Grundstückskosten. Die Höhe des Kreditbetrags ist an die Anzahl der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder gekoppelt. Bei einem Kind können Familien bis zu 100.000 Euro beantragen, bei zwei Kindern erhöht sich der Betrag auf bis zu 125.000 Euro, und ab drei Kindern können bis zu 150.000 Euro beantragt werden.

Die Kreditlaufzeiten sind flexibel und reichen von sieben bis 35 Jahren. Die Zinsen können für maximal 20 Jahre festgeschrieben werden, was langfristige Planbarkeit und Sicherheit für die Familien bietet.

Verpflichtungen zur energetischen Sanierung

Wer von der Förderung „Jung kauft Alt“ profitieren möchte, muss sich verpflichten, die erworbene Bestandsimmobilie energetisch zu sanieren. Innerhalb von 54 Monaten nach Erhalt der KfW-Förderzusage muss das Gebäude mindestens das Niveau eines „Effizienzhauses 70 EE“ erreichen. Diese Sanierungsverpflichtung stellt sicher, dass die Fördermittel gezielt in die Verbesserung der Energieeffizienz alter Gebäude fließen, was langfristig zu Energieeinsparungen und einer Reduktion der CO₂-Emissionen führt.

Für die energetische Sanierung können Familien neben den KfW-Krediten auch weitere Förderprogramme nutzen, wie etwa die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die ebenfalls zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für die Sanierung bietet.

Kritik an den Förderbedingungen

Trotz der positiven Aspekte des Programms gibt es auch Kritik. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) begrüßt zwar die Idee, bezahlbaren Wohnraum für Familien zu fördern, übt jedoch auch Kritik an den Konditionen des Programms. IVD-Präsident Dirk Wohltorf erklärt: „Leider wiederholt man bei ‚Jung kauft Alt‘ den gleichen Fehler wie bei der Neubauförderung ‚Wohneigentum für Familien‘ (WEF). Die Einkommensgrenzen und zinsverbilligten Förderdarlehen sind viel zu niedrig, um die sehr hohen Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen zu können.“

Dieser Punkt wird besonders in Regionen mit hohen Immobilienpreisen relevant. Dort könnten die festgelegten Förderbeträge und Einkommensgrenzen nicht ausreichen, um den Kauf und die aufwendige Sanierung einer Immobilie zu finanzieren.

Fazit: Eine Chance für Familien mit begrenztem Einkommen

Das Programm „Jung kauft Alt“ bietet Familien die Möglichkeit, zu erschwinglichen Konditionen Wohneigentum zu erwerben und gleichzeitig zur Steigerung der Energieeffizienz beizutragen. Für viele Familien mit mittleren und niedrigen Einkommen könnte dies eine gute Gelegenheit sein, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.

Allerdings sollten potenzielle Antragsteller die finanziellen Rahmenbedingungen genau prüfen, um sicherzustellen, dass die Sanierungskosten im Verhältnis zur Förderung realistisch kalkuliert sind. Trotz der Kritikpunkte bleibt das Förderprogramm ein wichtiger Schritt, um alten Wohnraum energetisch zu verbessern und gleichzeitig bezahlbares Wohneigentum für Familien zu schaffen.

Die meistgestellten Fragen zum Thema: „Jung kauft Alt“: Förderprogramm für Hauskauf

FAQ – Häufig gestellte Fragen

u003cstrongu003eWas ist das Programm „Jung kauft Alt“?u003c/strongu003e

„Jung kauft Alt“ ist ein KfW-Förderprogramm, das Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind beim Erwerb und der energetischen Sanierung von Bestandsimmobilien unterstützt.

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die eine Bestandsimmobilie kaufen und deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind nicht überschreitet (plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind).

Welche Immobilien sind förderfähig?

Gefördert werden Immobilien, die in die Energieeffizienzklassen F, G oder H eingestuft sind und somit energetisch saniert werden müssen.

u003cstrongu003eWie hoch ist die Förderung?u003c/strongu003e

Je nach Anzahl der Kinder kann ein zinsverbilligter Kredit von bis zu 150.000 Euro beantragt werden (100.000 Euro bei einem Kind, 125.000 Euro bei zwei Kindern, 150.000 Euro ab drei Kindern).

u003cstrongu003eWelche Verpflichtungen bestehen?u003c/strongu003e

Innerhalb von 54 Monaten muss die Immobilie auf das energetische Niveau eines „Effizienzhauses 70 EE“ saniert werden.

u003cstrongu003eGibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten?u003c/strongu003e

Ja, zusätzlich können weitere Förderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch genommen werden.

u003cstrongu003eWo kann ich den Antrag stellen?u003c/strongu003e

Die Antragstellung erfolgt über die KfW, meist in Zusammenarbeit mit Ihrer Hausbank.

  Kategorie: Immobilien-News