Steuern beim Immobilienkauf und -besitz: Was Eigentümer wirklich zahlen müssen

Der Kauf einer Immobilie ist für viele Menschen ein großer Schritt – emotional wie finanziell. Doch mit dem Eigentum kommen auch steuerliche Pflichten auf Sie zu. Wer ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung erwirbt, sollte sich frühzeitig über die anfallenden Steuern informieren, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Denn auch wenn Immobilien als „unbewegliches Vermögen“ gelten – beim Thema Steuern ist einiges in Bewegung. Wir erklären Ihnen, welche Abgaben auf Eigentümer zukommen und was Sie dabei unbedingt beachten sollten.

Immobilienkosten


1. Die Grunderwerbsteuer: Einmalige Pflicht nach dem Kauf

Die Grunderwerbsteuer zählt zu den wichtigsten Nebenkosten beim Immobilienkauf. Sie wird einmalig fällig, sobald eine Immobilie den Besitzer wechselt – also beim Kauf von Grundstücken, Häusern oder Eigentumswohnungen. Ihre Höhe ist gesetzlich geregelt, variiert jedoch je nach Bundesland. In Nordrhein-Westfalen – und damit auch in Düsseldorf, Mettmann, Hilden, Erkrath oder Ratingen – beträgt sie aktuell 6,5 % des Kaufpreises.

Beispielrechnung:
Kaufpreis der Immobilie: 400.000 €
Grunderwerbsteuer (6,5 %): 26.000 €

Diese Steuer ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Steuerbescheids an das zuständige Finanzamt zu zahlen. Nur in seltenen Fällen – etwa bei einem Kaufpreis unter 2.500 Euro – entfällt die Abgabe. Ebenfalls steuerfrei bleiben bestimmte Übertragungen im Rahmen von Erbschaften oder Schenkungen – hier greift nicht die Grunderwerbsteuer, sondern unter Umständen die Erbschaft- oder Schenkungsteuer.


2. Die Grundsteuer: Jährliche Zahlungspflicht für Eigentümer

Im Gegensatz zur einmaligen Grunderwerbsteuer wird die Grundsteuer regelmäßig erhoben. Sie betrifft alle Immobilieneigentümer – unabhängig davon, ob das Gebäude selbst genutzt oder vermietet wird. Die Zahlung erfolgt in der Regel vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Die Höhe der Grundsteuer wird durch eine komplexe Berechnung ermittelt. Drei Komponenten spielen dabei eine zentrale Rolle:

  • Einheitswert der Immobilie (festgelegt vom Finanzamt)
  • Steuermesszahl, die von der Grundstücksart abhängt (z. B. Einfamilienhaus, Mietshaus, Gewerbe)
  • Hebesatz der Gemeinde, der sich regional unterscheidet

Faustformel zur Berechnung der Grundsteuer:

Einheitswert × Steuermesszahl × Hebesatz = jährliche Grundsteuer

Beispiel:
Einheitswert: 50.000 €
Steuermesszahl (für Einfamilienhaus): 0,31 %
Hebesatz in Mettmann: 480 %
→ Grundsteuer: 50.000 € × 0,0031 × 4,8 = 744 € jährlich

Achtung: Ab 2025 tritt eine neue Grundsteuerregelung in Kraft, die auf aktualisierten Grundstückswerten basiert. Eigentümer sollten sich rechtzeitig informieren und ihre Bescheide prüfen.


3. Die Spekulationssteuer: Steuerfalle beim schnellen Verkauf

Ein oft unterschätzter Punkt: Wer seine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkauft, muss mögliche Gewinne in der Steuererklärung als privates Veräußerungsgeschäft angeben. In diesem Fall wird der erzielte Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert – und der kann deutlich höher ausfallen als die pauschale Abgeltungssteuer bei Kapitalerträgen.

Eine Ausnahme gilt, wenn:

  • die Immobilie ausschließlich selbst genutzt wurde oder
  • die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren selbst genutzt wurde

Erst wenn die Spekulationsfrist von zehn Jahren abgelaufen ist, bleibt der Verkaufsgewinn steuerfrei.


Fazit: Eigentum verpflichtet – auch steuerlich

Wer in Düsseldorf, Mettmann, Hilden, Erkrath oder Ratingen eine Immobilie kaufen möchte, sollte neben dem Kaufpreis auch die anfallenden Steuern berücksichtigen. Grunderwerbsteuer, Grundsteuer und mögliche Veräußerungssteuern können erhebliche Beträge ausmachen und sollten in jede Finanzplanung einfließen.

Unser Tipp: Lassen Sie sich rechtzeitig von einem Steuerberater unterstützen. So stellen Sie sicher, dass Sie alle Pflichten erfüllen – und keine Chancen verpassen.


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Die meistgestellten Fragen zum Thema: Immobilien steuern

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was sind Immobiliennebenkosten?

Immobiliennebenkosten sind zusätzliche Ausgaben, die beim Kauf oder Besitz einer Immobilie neben dem Kaufpreis anfallen – z. B. Steuern, Gebühren und Notarkosten.

Wie hoch sind die Nebenkosten beim Immobilienkauf?

In der Regel betragen die Nebenkosten 8–15 % des Kaufpreises – je nach Region und individueller Situation.

Welche Kosten gehören zu den Kaufnebenkosten?

Typische Posten sind:
Grunderwerbsteuer
Notar- und Grundbuchkosten
Maklerprovision (wenn vereinbart)

Muss ich die Nebenkosten selbst zahlen?

Ja, die Kaufnebenkosten trägt in der Regel der Käufer – mit Ausnahme der Maklerprovision, die je nach Vereinbarung auch geteilt werden kann.

Was sind laufende Nebenkosten für Eigentümer?

Zu den laufenden Kosten zählen:
Grundsteuer
Instandhaltung
Versicherungen
Hausgeld bei Eigentumswohnungen
Betriebskosten (Heizung, Wasser, Müll etc.)

Kann ich Nebenkosten steuerlich absetzen?

Teilweise ja – z. B. bei vermieteten Immobilien oder bestimmten Dienstleistungen im Rahmen der Nebenkostenabrechnung. Lassen Sie sich steuerlich beraten.

  Kategorie: Immo-Lexikon