Ratgeber: Immobilie geerbt – was nun?

Sie haben eine Immobilie geerbt und fragen sich, was nun zu tun ist? Das Erben einer Immobilie kann eine emotionale und gleichzeitig finanziell bedeutsame Erfahrung sein. Ob es sich um ein Familienheim, eine Wohnung oder ein anderes Objekt handelt, es bringt viele Fragen und Herausforderungen mit sich. Dieser Blogbeitrag bietet einen detaillierten Überblick darüber, was nach dem Erben einer Immobilie zu tun ist.

Immobilie geerbt

Immobilie geerbt? Der Erbschein und rechtliche Aspekte

Zuerst müssen Sie sicherstellen, dass Sie rechtlich als Erbe anerkannt sind, wenn Sie eine Immobilie geerbt haben. Dafür benötigen Sie einen Erbschein, der beim Nachlassgericht beantragt wird. Dieser belegt Ihre Berechtigung und ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie die Immobilie verkaufen oder über sie verfügen möchten. Es kann hilfreich sein, einen Anwalt zu konsultieren, der auf Erbrecht spezialisiert ist, um den Prozess zu begleiten und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte abgedeckt sind.

Nachdem Sie den Erbschein erhalten haben, müssen Sie die Immobilie bewerten lassen. Eine professionelle Immobilienbewertung ist wichtig, um den genauen Marktwert festzustellen und eine realistische Preisvorstellung zu haben. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie die Immobilie behalten oder verkaufen möchten. Wenn Sie sich für den Verkauf entscheiden, sollten Sie einen erfahrenen Immobilienmakler hinzuziehen, der Ihnen bei der Vermarktung und dem Verkaufsprozess hilft. Vergessen Sie nicht, sich über mögliche Steuern und Gebühren im Zusammenhang mit dem Erbe und dem Verkauf der Immobilie zu informieren.

Was ist ein Erbschein?

Der Erbschein wird in der Regel von den Erben beantragt und muss alle relevanten Informationen über den Verstorbenen und die Erben enthalten. Dazu gehören der Name des Verstorbenen, das Todesdatum, die rechtlichen Beziehungen zu den Erben und gegebenenfalls vorhandene Testamente oder Erbverträge. Der Erbschein ist ein wichtiges Dokument, um nachzuweisen, dass man rechtmäßiger Erbe ist und daher über das Erbe verfügen kann, wenn Sie eine Immobilie geerbt haben.

Es ist ratsam, einen Anwalt oder Notar zu konsultieren, um den Erbschein zu beantragen und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Der Erbschein wird von den Erben beantragt und dient als Nachweis der Rechtsnachfolge. Er wird benötigt, um auf Bankkonten zuzugreifen, Grundbucheinträge umzuschreiben oder geerbte Immobilien zu verkaufen.

Um den Erbschein zu beantragen und den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, empfiehlt es sich, einen Anwalt oder Notar hinzuzuziehen.

Funktionen des Erbscheins

  • Rechtsnachweis: Der Erbschein bestätigt die Erbberechtigung der im Schein genannten Personen. Er legt fest, wer Erbe ist und zu welchem Anteil er am Nachlass beteiligt ist.
  • Grundbuchumschreibung: Um eine Immobilie, die zum Nachlass gehört, auf den oder die Erben umschreiben zu lassen, verlangen Grundbuchämter in der Regel einen Erbschein.
  • Verfügung über Konten und Depots: Banken verlangen oft einen Erbschein, bevor sie den Erben Zugriff auf Konten und Depots des Verstorbenen gewähren.
  • Verbindlichkeit gegenüber Dritten: Der Erbschein dient Dritten gegenüber als Beleg dafür, dass sie berechtigterweise mit dem Erben Geschäfte abwickeln. Dies betrifft vor allem Vertragsangelegenheiten, die den Nachlass betreffen.

Beantragung eines Erbscheins

Die Beantragung eines Erbscheins erfolgt beim Nachlassgericht, wenn Sie eine Immobilie geerbt haben. Hierfür sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

  • Sterbeurkunde des Verstorbenen
  • Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde)
  • Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden

Die Beantragung kann persönlich oder durch einen beauftragten Rechtsanwalt erfolgen. Die Kosten für den Erbschein richten sich nach dem Wert des Nachlasses und können je nach Nachlasswert erheblich sein.

Bewertung der Immobilie

Bevor Sie weitere Schritte unternehmen, sollten Sie den Wert der Immobilie ermitteln. Dies ist besonders wichtig für die Erbschaftssteuer wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, die Berechnung eines etwaigen Pflichtteils oder wenn die Immobilie verkauft werden soll, wenn Sie eine Immobilie geerbt haben. Eine professionelle Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen gibt Ihnen einen klaren Überblick über den aktuellen Marktwert.

Um den Wert der Immobilie zu ermitteln, können Sie einen professionellen Immobiliensachverständigen beauftragen. Dieser wird den aktuellen Marktwert auf Basis verschiedener Faktoren wie Lage, Größe und Zustand der Immobilie bestimmen. Es ist ratsam, mehrere Gutachten einzuholen, um einen realistischen Wert zu erhalten. Die Kosten für die Immobilienbewertung variieren je nach Gutachter und Umfang der Bewertung. Nachdem Sie den Wert der Immobilie ermittelt haben, können Sie die nächsten Schritte in Bezug auf die Erbschaftsangelegenheiten planen und Entscheidungen treffen.

Erbschaftssteuer

Der Erwerb von Vermögenswerten durch Erbschaft unterliegt gemäß § 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) der Erbschaftsteuer. Die Höhe der Steuer wird durch den Verwandtschaftsgrad des Erben zum Verstorbenen bestimmt, wobei unterschiedliche Steuerklassen und gestaffelte Freibeträge zur Anwendung kommen. Diese Freibeträge reduzieren die Bemessungsgrundlage der Steuer, also den Betrag, der nach ihrem Abzug von der Gesamtsumme des Vermögens verbleibt.

Wichtige Pflichten für Erben

Als Erbe sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Erbschaft innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls dem zuständigen Finanzamt zu melden. Sobald Sie den Wert der Immobilie ermittelt haben, können Sie die nächsten Schritte in Bezug auf die Erbschaftsangelegenheiten planen und Entscheidungen treffen.

Der Erwerb von Vermögenswerten durch Erbschaft unterliegt gemäß § 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) der Erbschaftsteuer. Die Höhe der Steuer wird durch den Verwandtschaftsgrad des Erben zum Verstorbenen bestimmt, wobei unterschiedliche Steuerklassen und gestaffelte Freibeträge zur Anwendung kommen. Diese Freibeträge reduzieren die Bemessungsgrundlage der Steuer, also den Betrag, der nach ihrem Abzug von der Gesamtsumme des Vermögens verbleibt.

Als Erbe sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Erbschaft innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Steuerliche Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad

Die Höhe der steuerlichen Freibeträge richtet sich nach der Nähe der verwandtschaftlichen Beziehung zum Verstorbenen (gemäß § 16 ErbStG), wenn Sie eine Immobilie geerbt haben:

  • Ehegatten und Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder und Stiefkinder, sowie deren Abkömmlinge: 400.000 Euro
  • Enkel: 200.000 Euro
  • Eltern und Großeltern bei Erbschaft: 100.000 Euro
  • Sonstige Erben: 20.000 Euro

Einteilung in Steuerklassen

Das Gesetz unterscheidet drei Steuerklassen, die sich ebenfalls nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erbe orientieren (§ 15 ErbStG):

  • Steuerklasse I: Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Eltern und Großeltern
  • Steuerklasse II: Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern und geschiedene Ehegatten
  • Steuerklasse III: alle anderen Erben, die nicht den ersten beiden Klassen zuzuordnen sind

Diese Staffelung der Steuerklassen und Freibeträge ist entscheidend für die Berechnung der Erbschaftsteuer, die auf den Nachlass eines Verstorbenen erhoben wird, wenn Sie eine Immobilie geerbt haben.

Ausnahmen von der Steuerpflicht

Die Steuerklassen und Freibeträge sind entscheidend für die Berechnung der Erbschaftsteuer, wenn Sie eine Immobilie geerbt haben. Die Erbschaftsteuer wird auf den Nachlass eines Verstorbenen erhoben, wenn man eine Immobilie geerbt hat. Es gibt jedoch Ausnahmen von der Steuerpflicht. Eine wichtige Ausnahme betrifft verwitwete Ehepartner, die eine geerbte Immobilie für mindestens zehn Jahre als eigene Wohnstätte nutzen. In diesem Fall fällt keine Erbschaftsteuer an. Wenn die Immobilie innerhalb dieses Zeitraums verkauft oder vermietet wird, entsteht jedoch erneut eine Steuerpflicht.

Steuerbefreiungen sind im § 13 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) festgelegt. Eine wichtige Ausnahme betrifft verwitwete Ehepartner, wenn Sie eine Immobilie geerbt haben: Wenn sie die geerbte Immobilie für mindestens zehn Jahre nach dem Erbfall als eigene Wohnstätte nutzen, fällt keine Erbschaftsteuer an. Sollte die Immobilie jedoch innerhalb dieses Zeitraums verkauft oder vermietet werden, entsteht erneut eine Steuerpflicht.

Antrag auf Änderung des Grundbucheintrags nach einer Erbschaft

Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, ist es erforderlich, den Eintrag im Grundbuch zu aktualisieren. Gemäß § 82 der Grundbuchordnung (GBO) ist das Grundbuch durch den Tod des bisherigen Eigentümers nicht mehr aktuell, da die Erben nun die rechtmäßigen Eigentümer sind. Für diese Aktualisierung ist die Hinzuziehung eines Notars nicht zwingend notwendig.

Der erforderliche Antrag auf Grundbuchberichtigung muss schriftlich beim Grundbuchamt eingereicht werden, welches dem Amtsgericht des Bezirks zugeordnet ist, in dem das Grundstück liegt. Bis 2018 waren die Grundbuchämter in Baden-Württemberg teilweise bei den Gemeinden angesiedelt, heute sind sie den dreizehn zentralen Amtsgerichten unterstellt.

Erforderliche Nachweise für den Berichtigungsantrag

Für den Berichtigungsantrag muss der Antragsteller dem Grundbuchamt die Erbfolge nachweisen. Dies geschieht in der Regel durch die Vorlage eines Erbscheins gemäß § 35 GBO. Alternativ kann der Nachweis der Erbfolge auch durch einen Erbvertrag oder ein notariell beurkundetes Testament samt Eröffnungsvermerk erbracht werden, sofern die Erbfolge daraus eindeutig hervorgeht. Dies kann eine kostengünstigere Option sein, da die Kosten für die Ausstellung eines Erbscheins entfallen. Bei Vorliegen eines handschriftlichen Testaments oder in Abwesenheit eines Testaments ist jedoch die Beantragung eines Erbscheins unumgänglich.

Kosten für die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch

Die Übertragung des Eigentums im Grundbuch auf die Erben erfolgt kostenfrei, wenn der Antrag auf Grundbuchberichtigung innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers gestellt wird, oder im Anschluss an eine spätere Erbauseinandersetzung. Sollte der Antrag jedoch nach Ablauf dieser Frist eingereicht werden, erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr, die sich nach dem Wert des Grundstücks richtet. Diese wird nach „1,0 Gebühren“ des Kostenverzeichnisses Nr. 14110 des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) berechnet, wobei der genaue Euro-Betrag gemäß Tabelle B des GNotKG festgelegt wird.

Immobilie geerbt was nun

Verkaufen vermieten oder selbst einziehen?

Sie fragen sich, ob Sie das geerbte Haus vermieten oder verkaufen sollen? Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie mit der geerbten Immobilie verfahren können.

Eine Option ist, die Immobilie zu vermieten. Dadurch können Sie regelmäßige Mieteinnahmen erzielen. Eine andere Möglichkeit ist der Verkauf der Immobilie, wenn Sie eine Immobilie geerbt haben. Dadurch erhalten Sie möglicherweise einen einmaligen größeren Betrag. Eine dritte Option ist, die Immobilie selbst zu nutzen und einzuziehen. Dies kann von Vorteil sein, wenn Sie die Immobilie persönlich nutzen möchten oder wenn Sie eine Verbindung zu dem Ort haben. Letztendlich hängt die Entscheidung davon ab, Ihre individuellen Bedürfnisse, finanziellen Ziele und Vorlieben ab. Hier ein kurzer Überblick, welche Optionen Ihnen offenstehen, wenn Sie eine Immbilie geerbt haben:

Verkauf

Ein Verkauf kann sinnvoll sein, wenn Sie das Kapital benötigen, die Immobilie zu weit entfernt ist oder der Unterhalt zu aufwendig ist. Der erzielte Verkaufspreis sollte idealerweise den Marktwert widerspiegeln, den Sie zuvor ermittelt haben. Eine weitere Option ist die Vermietung der Immobilie. Dies kann eine gute Möglichkeit sein, ein passives Einkommen zu erzielen und langfristig von steigenden Immobilienwerten zu profitieren. Es ist jedoch wichtig, die richtigen Mieter auszuwählen und den Zustand der Immobilie regelmäßig zu überwachen, um potenzielle Probleme zu vermeiden, wenn Sie eine Immobilie geerbt haben.

Vermietung

Die Vermietung bietet eine Möglichkeit, aus der Immobilie ein regelmäßiges Einkommen zu erzielen, wenn Sie eine Immobilie geerbt haben Hierbei sollten Sie sich jedoch über die Pflichten als Vermieter informieren und gegebenenfalls eine Verwaltungsgesellschaft beauftragen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie als Ferienwohnung zu nutzen. Dies kann eine rentable Option sein, insbesondere wenn sich die Immobilie in einem beliebten Urlaubsziel befindet. Sie können die Immobilie selbst nutzen, wenn Sie möchten, und sie während der übrigen Zeit vermieten, um zusätzliches Einkommen zu generieren.

Eigennutzung

Falls die Immobilie für Sie selbst von Interesse ist, können Sie diese auch selbst nutzen. Dabei sollten Sie beachten, dass eventuell anfallende Renovierungsarbeiten oder laufende Kosten den Wert und den Nutzen beeinflussen können. Es ist auch möglich, die Immobilie als Anlageobjekt zu halten und auf Wertsteigerung zu warten. In diesem Fall können Sie die Immobilie langfristig behalten und sie in der Zukunft verkaufen, wenn sich der Markt verbessert hat. Es ist ratsam, regelmäßig den Immobilienmarkt zu beobachten und die Verkaufsmöglichkeiten im Auge zu behalten.

Umgang mit Schulden und Lasten

Das Hinzuziehen von Fachleuten wie Steuerberatern, Anwälten, Immobilienmaklern oder Architekten kann entscheidend sein, um den Umgang effizient und rechtssicher zu gestalten, wenn Sie eine Immobilie geerbt haben. Diese Experten bieten nicht nur ihre fachliche Expertise an, sondern helfen auch dabei, kostspielige Fehler zu vermeiden. Hier sind einige Gründe, warum deren Beiziehung in verschiedenen Phasen des Prozesses von großem Nutzen sein kann, wenn Sie eine Immobilie geerbt haben:

Steuerberater

Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, die steuerlichen Verpflichtungen zu verstehen, die mit einer geerbten Immobilie verbunden sind. Dies umfasst die Erbschaftssteuerberechnung und mögliche Steuervergünstigungen. Ein erfahrener Steuerberater kann auch Strategien zur Minimierung Ihrer Steuerlast vorschlagen, insbesondere bei der Verwaltung oder beim Verkauf der Immobilie, wenn Sie eine Immobilie geerbt haben.

Anwälte

Ein Anwalt, der auf Erbrecht oder Immobilienrecht spezialisiert ist, kann entscheidend sein, um die rechtlichen Aspekte des Erbes zu navigieren, wenn Sie eine Immobilie geerbt haben. Dies beinhaltet die Prüfung von Testamenten, die Klärung von Erbansprüchen und die Unterstützung bei rechtlichen Streitigkeiten, die aus der Erbmasse entstehen können. Ein Anwalt kann auch beim Prozess der Grundbuchänderung assistieren und sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen korrekt erfüllt werden.

Immobilienmakler

Ein Immobilienmakler mit Erfahrung im lokalen Markt kann wertvolle Einblicke in den Wert der Immobilie geben und Sie beim Verkauf oder bei der Vermietung unterstützen, wenn Sie eine Immobilie geerbt haben. Makler kennen die Markttrends und können effektive Marketingstrategien empfehlen, die dazu beitragen, die Immobilie zu einem optimalen Preis zu verkaufen oder zu vermieten.

Architekten

Architekten können die strukturelle Integrität der Immobilie bewerten und Umbaupläne entwickeln, die den Wert der Immobilie steigern, wenn Sie eine Immobilie geerbt haben. Sie stellen sicher, dass alle Bauvorhaben den örtlichen Bauvorschriften entsprechen und helfen, das Potenzial der Immobilie voll auszuschöpfen. Es ist wichtig, frühzeitig fachliche Beratung einzuholen, um die besten Entscheidungen für die geerbte Immobilie zu treffen. Eine professionelle Einschätzung kann Ihnen dabei helfen, die richtigen Schritte zu unternehmen und das Beste aus Ihrem neuen Eigentum herauszuholen. Achten Sie darauf, dass Sie sich gut informieren und professionelle Unterstützung suchen, um das Erbe optimal zu nutzen.

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Haus geerbt was nun? Das Fazit

Eine professionelle Einschätzung kann Ihnen dabei helfen, die richtigen Schritte zu unternehmen und das Beste aus Ihrem neuen Eigentum herauszuholen. Achten Sie darauf, dass Sie sich gut informieren und professionelle Unterstützung suchen, um das Erbe optimal zu nutzen, wenn Sie eine Immobilie geerbt haben. Eine Immobilie zu erben kann viele Fragen aufwerfen, daher ist es wichtig, frühzeitig Informationen einzuholen und sich beraten zu lassen.

Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie die richtigen Entscheidungen treffen und das Potenzial Ihrer neuen Immobilie ausschöpfen können. Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, ist es ratsam, sich frühzeitig mit den rechtlichen und finanziellen Aspekten auseinanderzusetzen. Informieren Sie sich über die Erbschaftssteuer und lassen Sie sich von einem Fachmann beraten. Prüfen Sie auch den Zustand der Immobilie und entscheiden Sie, ob Sie sie behalten oder verkaufen möchten. Denken Sie daran, dass eine professionelle Bewertung Ihnen dabei helfen kann, den besten Preis zu erzielen.

Nehmen Sie sich Zeit, um die verschiedenen Optionen zu überdenken und treffen Sie die Entscheidungen, die Ihren Bedürfnissen am besten entsprechen, wenn Sie eine Immobilie geerbt haben. Das Erben einer Immobilie kann viele Fragen aufwerfen, daher ist es wichtig, frühzeitig Informationen einzuholen und sich beraten zu lassen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie die richtigen Entscheidungen treffen und das Potenzial Ihrer neuen Immobilie ausschöpfen können.

Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, ist es ratsam, sich frühzeitig mit den rechtlichen und finanziellen Aspekten auseinanderzusetzen. Informieren Sie sich über die Erbschaftssteuer und lassen Sie sich von einem Fachmann beraten. Prüfen Sie auch den Zustand der Immobilie und entscheiden Sie, ob Sie sie behalten oder verkaufen möchten. Denken Sie daran, dass eine professionelle Bewertung Ihnen dabei helfen kann, den besten Preis zu erzielen.

Nehmen Sie sich Zeit, um die verschiedenen Optionen zu überdenken und treffen Sie die Entscheidungen, die Ihren Bedürfnissen am besten entsprechen. Achten Sie darauf, dass Sie sich gut informieren und professionelle Unterstützung suchen, um das Erbe optimal zu nutzen. Nehmen Sie sich Zeit, um die verschiedenen Optionen zu überdenken und treffen Sie die Entscheidungen, die Ihren Bedürfnissen am besten entsprechen, wenn Sie eine Immobilie geerbt haben.

Architekten können die strukturelle Integrität der Immobilie bewerten und Umbaupläne entwickeln, die den Wert der Immobilie steigern. Sie stellen sicher, dass alle Bauvorhaben den örtlichen Bauvorschriften entsprechen und helfen, das Potenzial der Immobilie voll auszuschöpfen, wenn Sie eine Immobilie geerbt haben.

Es ist wichtig, frühzeitig fachliche Beratung einzuholen, um die besten Entscheidungen für die geerbte Immobilie zu treffen. Eine professionelle Einschätzung kann Ihnen dabei helfen, die richtigen Schritte zu unternehmen und das Beste aus Ihrem neuen Eigentum herauszuholen, wenn Sie eine Immobilie geerbt haben. Achten Sie darauf, dass Sie sich gut informieren und professionelle Unterstützung suchen, um das Erbe optimal zu nutzen.

Was muss man tun wenn man ein Haus geerbt hat?

Wenn Sie ein Haus geerbt haben, sollten Sie zunächst sicherstellen, dass Sie als Erbe im Grundbuch eingetragen sind, indem Sie einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen. Anschließend ist es ratsam, den Zustand und Wert der Immobilie professionell bewerten zu lassen, um über weitere Schritte wie Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung entscheiden zu können.

Welche Kosten fallen bei Erbe eines Hauses an?

Beim Erben eines Hauses fallen verschiedene Kosten an, darunter möglicherweise Erbschaftssteuer, abhängig vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Hauses. Zusätzlich können Kosten für die Instandhaltung, Versicherung, Grundsteuer und eventuelle Notargebühren für die Umschreibung des Grundbuchs entstehen.

Wie lange muss ich eine geerbte Immobilie halten?

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Mindesthaltefrist für geerbte Immobilien, wenn es um den reinen Besitz geht. Allerdings müssen Sie die Immobilie mindestens zehn Jahre selbst nutzen, um von der Erbschaftsteuerbefreiung für selbstgenutztes Wohneigentum profitieren zu können.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer für ein geerbtes Haus?

Die Höhe der Erbschaftssteuer für ein geerbtes Haus hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und vom Wert des Hauses ab. Es gelten verschiedene Steuerklassen und Freibeträge, die je nach Nähe der verwandtschaftlichen Beziehung unterschiedlich hoch sind.

Wie lange darf ein geerbtes Haus leer stehen?

Es gibt keine allgemeingültige Regelung dafür, wie lange ein geerbtes Haus leer stehen darf. Üblicherweise beträgt die Frist, innerhalb derer Maßnahmen ergriffen werden sollten, zwischen 60 und 90 Tagen.

Kann eine geerbte Immobilie sofort verkauft werden?

Ja, eine geerbte Immobilie kann grundsätzlich sofort verkauft werden, sofern alle Erben zustimmen und der Erbfall abgewickelt ist, inklusive der Klärung aller Formalitäten wie Erbschein und Grundbuchberichtigung. Es ist jedoch zu beachten, dass bestehende Verbindlichkeiten oder Lasten, die auf der Immobilie liegen, vor einem Verkauf geklärt werden müssen.

Kann man ohne Erbschein Immobilie verkaufen?

Wenn Sie eine geerbte Immobilie verkaufen möchten und kein notariell beglaubigtes Testament vorliegt, wird ein Erbschein benötigt, der vom Nachlassgericht ausgestellt wird, um Ihre Erbberechtigung nachzuweisen.

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