Immobilie verschenken? 7 Fakten, die Sie vor einem Verkauf kennen müssen


Immobilie verschenken: Warum Eigentümer lieber den Verkauf prüfen sollten

Die Entscheidung, eine Immobilie zu verschenken, scheint auf den ersten Blick eine großzügige und familienfreundliche Lösung zu sein. Doch in vielen Fällen kann ein geplanter Verkauf der sinnvollere Weg sein – sowohl steuerlich als auch wirtschaftlich. Als erfahrene Immobilienmakler in Mettmann und Düsseldorf begleitet Sie Vester Immobilien professionell bei der Abwägung Ihrer Optionen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Immobilie verschenken wollen – und wann der Verkauf die bessere Wahl ist.

Immobilie verschenken


1. Was bedeutet es, eine Immobilie zu verschenken?

Bei einer Schenkung geht das Eigentum an einer Immobilie unentgeltlich auf eine andere Person über. Anders als beim Verkauf erhält der Schenkende kein Geld, sondern überträgt das Eigentum freiwillig. Die Schenkung erfolgt meist innerhalb der Familie – an Kinder, Enkel oder Ehepartner.

Voraussetzungen:

VoraussetzungBeschreibung
Notarieller VertragEine Schenkung muss notariell beurkundet werden.
GrundbuchänderungDer neue Eigentümer wird im Grundbuch eingetragen.
SchenkungsteuerpflichtKann je nach Verwandtschaftsgrad anfallen.

2. Gründe, warum viele ihre Immobilie verschenken möchten

Viele Eigentümer spielen mit dem Gedanken, ihre Immobilie zu verschenken, um:

  • frühzeitig Vermögen zu übertragen,
  • Steuern zu sparen,
  • Streit im Erbfall zu vermeiden,
  • Pflegeleistungen zu honorieren,
  • oder den Ehepartner abzusichern.

Doch jeder dieser Gründe sollte gut durchdacht sein – denn häufig übersehen Eigentümer wichtige Konsequenzen und versteckte Kosten.


3. Steuerliche Aspekte beim Immobilie verschenken

Die Schenkung einer Immobilie kann schnell zur steuerlichen Falle werden, wenn Freibeträge überschritten werden. Die Schenkungsteuer orientiert sich an der Steuerklasse und dem Verkehrswert der Immobilie.

Freibeträge bei Schenkungen:

Beziehung zum SchenkerSteuerklasseFreibetragSchenkungsteuer bei Überschreitung
EhepartnerI500.000 €7 % bis 30 %
KinderI400.000 €7 % bis 30 %
Enkel (wenn Kind lebt)I200.000 €7 % bis 30 %
Geschwister, NeffenII20.000 €15 % bis 43 %
Freunde, DritteIII20.000 €30 % bis 50 %

Hinweis: Die Bewertung des Immobilienwertes durch das Finanzamt erfolgt nach dem Verkehrswert. Eine professionelle Immobilienbewertung durch Vester Immobilien kann hier Klarheit schaffen.


4. Risiken, wenn Sie eine Immobilie verschenken

Viele Eigentümer unterschätzen die Folgen, wenn sie eine Immobilie verschenken:

  • Verlust der Kontrolle: Nach der Schenkung gehört die Immobilie dem Beschenkten – Rückforderungen sind meist ausgeschlossen.
  • Pflegebedürftigkeit: Muss der Schenker später ins Pflegeheim, kann das Sozialamt auf die Immobilie zurückgreifen (Stichwort: 10-Jahresfrist).
  • Unklare Familienverhältnisse: Trennungen, Scheidungen oder Erbstreitigkeiten können später Probleme verursachen.

5. Wann ist ein Verkauf besser als eine Schenkung?

In vielen Fällen ist es sinnvoller, die Immobilie nicht zu verschenken, sondern zu verkaufen – besonders wenn:

  • Sie liquide Mittel für den Ruhestand oder neue Investitionen benötigen.
  • Sie nicht sicher sind, ob der Beschenkte dauerhaft im Sinne der Familie handelt.
  • Sie Steuerfreiheit durch eigene Nutzung oder lange Besitzdauer nutzen wollen.

Vergleich: Schenkung vs. Verkauf

KriteriumSchenkungVerkauf
LiquiditätKeine EinnahmenVerkaufserlös verfügbar
Steuerliche BelastungSchenkungsteuer möglichBei Steuerfreiheit: keine Steuer
Kontrolle über ImmobilieEndgültiger VerlustBis zum Verkauf volle Verfügungsgewalt
VertragsfreiheitEingeschränkter GestaltungsspielraumIndividuelle Preisverhandlungen möglich

6. Immobilie verschenken – nur mit rechtlicher Absicherung

Wenn Sie trotz allem planen, Ihre Immobilie zu verschenken, empfehlen wir:

  • Ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauchrecht zu vereinbaren.
  • Rückforderungsrechte vertraglich zu sichern.
  • Eine fundierte steuerliche und juristische Beratung in Anspruch zu nehmen.

Auch hier unterstützen wir Sie als Immobilienmakler in Mettmann und Düsseldorf mit einem erfahrenen Netzwerk aus Notaren, Steuerberatern und Gutachtern.


7. Warum Vester Immobilien der richtige Ansprechpartner ist

Vester Immobilien begleitet Sie nicht nur beim Verkauf, sondern hilft Ihnen auch, alle Optionen realistisch zu bewerten. Wir bieten:

  • Kostenfreie Immobilienbewertung
  • Transparente Marktanalyse
  • Rechtssichere Verkaufsabwicklung
  • Diskrete Beratung bei familiären Übergaben

Egal ob Sie Ihre Immobilie verschenken möchten oder überlegen, diese doch besser zu verkaufen – wir stehen Ihnen zur Seite.


Fazit: Immobilie verschenken – gut gemeint, aber oft wirtschaftlich unklug

Die Schenkung einer Immobilie ist ein sensibles Thema mit vielen Fallstricken. Eine objektive Marktanalyse, wie sie Vester Immobilien bietet, kann Ihnen helfen, emotionale Entscheidungen durch wirtschaftlich sinnvolle zu ersetzen. Ein Verkauf mit professioneller Begleitung schafft Klarheit, sichert Werte und eröffnet neue finanzielle Freiräume.


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📍 Vester Immobilien – Ihre Experten in Düsseldorf & Mettmann
📞 Telefon: 0211-74958275
📧 E-Mail: info@vester-immobilien.de
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Die meistgestellten Fragen zum Thema: Immobilie verschenken

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet es, eine Immobilie zu verschenken?

Eine Immobilie zu verschenken bedeutet, Eigentum unentgeltlich an eine andere Person zu übertragen – meist innerhalb der Familie.

Muss man beim Verschenken einer Immobilie Steuern zahlen?

Ja, je nach Wert der Immobilie und Verwandtschaftsgrad fällt ggf. Schenkungssteuer an. Es gelten jedoch Freibeträge.

Welche Freibeträge gelten bei einer Immobilienschenkung?

Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 €, Ehepartner sogar 500.000 €. Darüber hinaus wird Schenkungssteuer fällig.

Ist eine notarielle Beurkundung beim Verschenken einer Immobilie Pflicht?

Ja, die Schenkung einer Immobilie muss notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen werden.

Was ist besser: Immobilie verschenken oder vererben?

Das hängt vom Einzelfall ab. Eine Schenkung kann steuerlich günstiger sein, da Freibeträge alle zehn Jahre neu gelten.

Kann man sich ein Wohnrecht bei einer Immobilienschenkung sichern?

Ja, ein lebenslanges Wohnrecht kann im Schenkungsvertrag notariell vereinbart und im Grundbuch gesichert werden.

Welche Risiken gibt es bei der Immobilienschenkung?

Mögliche Risiken sind z. B. Streit unter Erben, Rückforderungsansprüche oder Pflegekosten im Alter. Eine gute Beratung ist entscheidend.

  Kategorie: Ratgeber